Der Bedarfsausweis basiert auf den baulichen Eigenschaften und der Anlagentechnik des Gebäudes und ist vor allem bei älteren, unsanierten Wohngebäuden verpflichtend.
Der Verbrauchsausweis hingegen berücksichtigt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und kann in der Regel bei neueren oder energetisch modernisierten Gebäuden verwendet werden. Welche Variante zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr und dem energetischen Zustand ab.